Guten Tag allerseits!
Bei einem 2 1/2 geschossigem denkmalgeschütztem Gebäude in einem Altstadt-Kern soll im Dachgeschoss ein Arbeitsraum genehmigt werden. Auf der straßenseitigen Dachseite wird jedoch ein "normales" Dachflächen-Rettungswegfenster nicht zugelassen, da der Denkmalschutz dem entgegen spricht.
Um die Optik nicht zu verändern soll eine sogenannte kaschierte Rettungsausstiegsmöglichkeit oder kaschiertes Rettungswegfenster eingebaut werden.
Ich persönlich kenne diesen Begriff nicht, und kann mir auch nicht viel darunter vorstellen.
Kann mir hier jemand weiterhelfen? Eine Lösung auf der Gebäuderückseite kommt nicht in Frage, es soll auf der Vorderseite irgendeine verträgliche Lösung gefunden werden.
Vielen Dank vorab!
MfG
G.Garbe